Allgemeine Geschäftsbedingungen
Wir freuen uns über Ihr Interesse am Hotel Zugspitzblick GmbH & Co. KG., Pfronten. Bitte informieren Sie sich über die allgemeinen Geschäftsbedingungen unseres Hauses. Für Anregungen und Fragen stehen wir Ihnen gern zu Ihrer Verfügung.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Leistungen des Hotel Zugspitzblick GmbH & Co. KG von Individual- und Firmengästen (in Anlehnung an die Empfehlungen des Deutschen Hotel- und Gaststättenverband - DEHOGA)
I. Abschluss des Vertrages
1. Der Vertrag ist unter Zugrundelegung dieser Geschäftsbedingungen abgeschlossen, sobald das/die Zimmer oder sonstige Leistungen bestellt und zugesagt wird/werden. Soweit zeitlich möglich, wird das Hotel Zugspitzblick GmbH & Co. KG., Pfronten die Reservierungen dem Gast schriftlich bestätigen.
2. Vertragspartner sind der Gast und das Hotel. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
3. Bei Anmeldung von mehren Personen, insbesondere von Gruppen-, Reise-, Seminar- und Konferenzveranstaltungen, sollen Teilnehmerlisten dem Hotel wie folgt schriftlich vorliegen:
a. Meldungen zur vorgesehenen Personenzahl bis 28 Tage vor Anreise
b. Konkrete Zimmerbelegung bzw. Teilnehmerzahl bis 14 Tage vor Anreisetermin
c. Veranstaltungen mit politischem Charakter/Sekten sind bereits bei der Anmeldung deutlich als solche zu kennzeichnen
4. Weicht der Inhalt der Reservierungsbestätigung von dem Inhalt der Anmeldung ab, wird der abweichende Inhalt der Bestätigung für den Gast und das Hotel erst dann verbindlich, wenn der Gast nicht binnen 7 Tagen nach Erhalt der Reservierungsbestätigung ausdrücklich widerspricht. Dies gilt nur dann, wenn die Reservierungsbestätigung einen ausdrücklichen Hinweis darauf enthält, dass im Falle der vorgenannten Fristversäumnis der abweichende Inhalt der Reservierungsbestätigung wirksamer Vertragsbestandteil wird.
II. Zimmerreservierungen durch einen Einzelgast
1. Für Zimmerreservierungen durch einen Einzelgast gelten ergänzend zu den Regelungen in Ziffer I., III., V., VI. und VII. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen die nachfolgend unter dieser Ziffer II. getroffenen Regelungen. Die Regelungen in Ziffer IV. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf Zimmerreservierungen durch den Einzelgast nicht anwendbar. Einzelgast ist, wer in eigenem Namen und auf eigene Rechnung ein Hotelzimmer bucht ohne sonstige Leistungen des Hotels zu bestellen und ohne für die Zimmerbuchung Sonderkonditionen, wie beispielsweise für Reiseveranstalter, Gruppenreisen, Buchung von Arrangements etc. für sich in Anspruch zu nehmen.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen worden ist. Dieser Vertrag kann nicht einseitig gelöst werden, es sei denn, es besteht für eine Vertragspartei das Recht, sich vom Vertrag aufgrund von Verzug, von der anderen Partei zu vertretender Unmöglichkeit oder aus wichtigem Grund zu lösen.
3. Reservierte Zimmer stehen dem Gast am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel bis spätestens 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18:00 Uhr 50% des aktuellen Tagespreises in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
4. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich das Hotel das Recht vor, bestellte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben.
5. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten. Sollten vereinbarte Räumlichkeiten nicht verfügbar sein, so ist das Hotel verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Hause oder anderen Objekten zu bemühen.
6. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und -erfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5 % anheben. Dem Gast steht im Falle der Preiserhöhung ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
7. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Hotel ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei der Übernachtung 20% des Übernachtungspreises, bei Speisen und Getränken 30% der normalen Preise. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
8. Das Hotel ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer und Räumlichkeiten immer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach II.7. errechneten Betrag zu zahlen.
III. Preise und Zahlungsbedingungen
1. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Im Falle einer Mehrwertsteueränderung behalten wir uns eine Anpassung der Preise vor.
2. Die Preise können vom Hotel geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
3. Sämtliche Forderungen des Hotels werden bei Abreise des Gastes bzw. Veranstalters fällig und sind, soweit nicht anders vereinbart, vor Ort zu erfüllen.
4. Bei vorheriger, schriftlich zu vereinbarender Rechnungslegung ist die verbleibende Gesamtforderung innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei verspäteter Zahlung ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, 5% über dem Basiszinssatz zu berechnen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höhern, dem Gast der eines niedrigeren Schadens vorbehalten. Im Falle des Zahlungsverzugs ist das Hotel zudem berechtigt, sich vom Vertrag zu lösen und die vereinbarten Zimmer weiter zu verkaufen. Die Bestimmung in Ziffer II.7. bleibt davon unberührt.
5. Erfüllungsort für diese Zahlungsverpflichtungen bleibt der Sitz des Hotels, auch dann, wenn etwa auf Grund besonderer Vereinbarungen die Forderungen kreditiert oder auf Grund vereinbarter Rechnungsstellung erst später fällig werden.
6. Bei Buchungen von Arrangements in unserem Haus wird 3 Werktage nach Zugang der schriftlichen Bestätigung ein Deposit in Höhe von 50 % zur Zahlung fällig – liegen zwischen der Bestätigung und dem Anreisetag weniger als drei Werktage, so ist das Deposit am Tag der Anreise zu entrichten.
7. Unsere Bankverbindung lautet: VR Bank Kaufbeuren-Ostallgäu, IBAN: DE60 7346 0046 0003 2040 57.
IV. Stornierungen/Änderungen
1. Alle Stornierungen/Änderungen, die nicht unter Ziffer II. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen fallen, haben in jedem Falle in schriftlicher Form zu erfolgen, entbinden darüber hinaus den Gast jedoch nicht von der Zahlung der vereinbarten oder betriebsüblichen Preise. Als pauschalierter Schadenersatz für Zimmer als auch für Veranstaltungen und die Bereitstellung von Räumlichkeiten gilt folgendes:
1. bis 4 Wochen vor Ankunft: kostenfrei
2. ab 4 Wochen vor Ankunft: 40% der vereinbarten Leistungen
3. ab 14 Tage vor Ankunft: 80% der vereinbarten Leistungen
3. 4 – 0 Tage vor Ankunft: 100% der vereinbarten Leistungen
2. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass dem Hotel kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
V. Schäden und Haftung
1. Die Vertragspartner des Hotels bzw. der Gast als solcher oder als Gastgeber haften dem Hotel gegenüber in vollem Umfang für die durch sie selbst oder ihre Gäste verursachten Schäden.
2. Wird das Hotel durch höhere Gewalt, Krankheit, Streik o. ä. in der Erfüllung seiner Leistung behindert, so kann hieraus keine Schadenspflicht abgeleitet werden, jedoch ist das Hotel dem Auftraggeber gegenüber verpflichtet, sich um anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen zu bemühen.
3. Soweit das Hotel für den Veranstalter Fremdleistungen, technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen und für Rechnung des Veranstalters. Dieser haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtungen und stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtung frei. Eine etwa notwendige Versicherung von mitgebrachten Ausstellungs- sowie technischer oder sonstiger Gegenstände obliegen dem Gast.
4. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Gasts auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit, Freiheit und sexuellen Selbstbestimmung, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, ferner sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten (sog. Kardinals- bzw. Kernpflichten) des Hotels beruhen. Eine Kardinalspflicht ist eine Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Unberührt bleiben ferner die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie die Haftung aus einer vom Hotel übernommenen Garantie, sowie die Gastwirthaftung gemäß Ziffer V.5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder unverzüglicher Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
5. Das Hotel haftet dem Gast für eingebrachte Sachen nach den gesetzlichen Bestimmungen, also bis zum 100fachen des Zimmerpreises, höchstens 3.500,00 Euro, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu 800,00 Euro. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Gast unverzüglich nach Erlangung der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Hotel Anzeige macht. Diese Regelungen zur gesetzlichen Hoteliers- bzw. Gastwirthaftung gelten für eine weitergehende Haftung des Hotels entsprechend.
6. Die Anbringung von Dekorationsmaterial o.ä., sowie die Nutzung von Flächen im Hotel außerhalb der angemieteten bzw. vereinbarten Räume bedürfen der schriftlichen Einwilligung des Hotels und können von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden. Diese und sonstige von dem Gast eingebrachten Gegenstände müssen den örtlichen feuerpolizeilichen und sonstigen Vorschriften entsprechen. Der Gast verpflichtet sich, am Ende der Veranstaltung alle benutzten Flächen zu räumen, sowie in den ursprünglich angemieteten Zustand zu versetzten. Schadensersatzansprüche seitens des Hotels bleiben davon unberührt.
7. Nachrichten, Post und Warensendungen für Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Aufbewahrung (innerhalb des Hauses) und auf Wunsch die kostenpflichtige Nachsendung derselben. Für die Haftung gelten die Haftungsbegrenzungen in Ziffer V. 4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
8. Weckaufträge, sofern diese ordentlich in Auftrag gegeben wurden, wird das Hotel mit größtmöglicher Sorgfalt ausführen. Für die Haftung gelten die Haftungsbegrenzungen in Ziffer V. 4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
9. Soweit dem Gast ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der Haftungsbegrenzung in Ziffer V. 4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
VI. Allgemeine Hinweise
1. Touristische Informationen und Auskünfte aller Art werden vom Hotel nach bestem Wissen erteilt, jedoch ohne Gewähr. Personenbezogene Daten fallen grundsätzlich in das Datenschutzgesetz, hier erteilt das Hotel keinerlei Auskunft.
2. Fundsachen (liegengebliebene Gegenstände) werden nur auf Anfrage und per Nachnahme zugesandt. Das Hotel verpflichtet sich zu einer 2-monatigen Aufbewahrung. Nach diesem Zeitpunkt werden die Gegenstände verwertet.
3. Bei der Beförderung von Personen und Gepäck gilt die in Ziffer V. 4. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbarte Haftungsbegrenzung.
4. Speisen und Getränke sind vom Hotel zu beziehen und dürfen zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitgebracht werden. In Sonderfällen (nationale Spezialitäten, etc.) kann darüber hinaus eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden. In diesen Fällen wird eine Servicegebühr bzw. Korkgeld erhoben.
VII. Schlussbestimmungen
1. Es gelten die jeweils letzten Preisänderungen und unsere AGB´s in ihrer letzten Fassung.
2. Irrtümer und deren Berichtigung, sowie Druck- und Rechenfehler behalten wir uns vor. Abweichende Vereinbarungen oder mündliche Abreden werden erst wirksam, wenn sie vom Hotel schriftlich bestätigt werden. Dies gilt insbesondere für die Abbedingung der Schriftform.
3. Sollte eine der obigen Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
4. Als Gerichtsstand gilt der Sitz des Unternehmens, Hotel Zugspitzblick GmbH & Co. KG Pfronten, als vereinbart, wenn der Gast Kaufmann ist und kein anderer ausschließlicher Gerichtsstand für die Rechtsstreitigkeit durch Gesetz angeordnet ist. Das Hotel ist jedoch berechtigt, auch am Sitz des Gasts zu klagen.